Fachlehrgang Nr.: 766

Weiterbildungslehrgang für kraftbetätigte Brandschutztüren und –Tore und Feststellanlagen

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Wer kann teilnehmen?

In unserem Seminar Fachlehrgang Weiterbildung für kraftbetätigte Brandschutztüren und –Tore und Feststellanlagen nach DIN 14677 zur Erlangung der Sachkunde nach DIN 4102 T.6 erhalten Sie eine umfassende Unterrichtung und Unterweisung. Als Sachkundiger können Sie die regelmäßige Prüfung und Instandhaltung an Anlagen nach DIN 14677 und DIN 4102 T.6 vornehmen.

Voraussetzungen:

  • Absolvierter Grundsachkunde Lehrgang für kraftbetätigte Brandschutztüren und –Tore und Feststellanlagen nach DIN 14677 zur Erlangung der Sachkunde nach DIN 4102 T.6
  • Das Seminar enthält daher keinen Praxisteil, auf die Praxis wird im Gespräch anhand von Fallbeispielen Bezug genommen.

Inhalt:

  • DIN 4102-4, DIN 18095
  • DIN EN 179, DIN EN 1125
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • Arbeitsstättenverordnung
  • DIN EN 14637, DIN 14677
  • DIBt-Richtlinien

Nach einem erfolgreichen Abschluss, erhalten Sie:

Teilnahmebestätigung, Zertifikat & Ausweis

Termine:

 23.11.2023  Dauer 1 Tag
 20.02.2024  Dauer 1 Tag
 05.06.2024  Dauer 1 Tag
 12.11.2024  Dauer 1 Tag


Information:

Der Lehrgang beginnt um 08:30 Uhr; Einlass in die Tagungsräume um 08:00 Uhr.

Bitte vergessen Sie nicht Ihre Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe S3, Prüfausweis (falls vorhanden), Taschenrechner und einen Textmarker mitzubringen. Der Lehrgang findet in unserem Werk in Altendiez statt. Nach Eingang Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen eine Rechnung über die Lehrgangsgebühren (inkl. Tagungsgetränke, Zertifikat und Ausweis.) von € 299,99 zzgl. 19% Mehrwertsteuer zu, diese gilt gleichzeitig auch als Teilnahmebestätigung und ist einen Tag vor Lehrgangsbeginn fällig.

Wir behalten uns generell vor, die Lehrgänge bis 5 Tage vor Beginn abzusagen.* Absagen bis zu 14 Tage vor Lehrgangsbeginn werden Ihnen bei nicht Besetzen des Lehrgangsplatzes mit 50 % der Lehrgangsgebühr berechnet. Bei Absagen nach dieser Frist ist der volle Betrag von Ihnen zu erstatten; hier ist keine nachträgliche Gutschrift mehr möglich. Natürlich ist es Ihnen gestattet, eine Ersatzperson zu melden.

*Stornogebühren, Hotelkosten etc. werden von uns nicht übernommen!

Sprecher

Dipl.-Ing. Falko Helmlinger

Prüfungsausschuss