Fachlehrgang Nr.: 757

Weiterbildungslehrgang für bestätigte Sachkundige nach DIN 14406 Teil 4

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Wer kann teilnehmen?

Nach DIN 14 406-4 müssen sich Sachkundige laufend weiterbilden, spätestens jedoch nach 5 Jahren Ihren Kenntnisstand durch eine Weiterbildung überprüfen. Analoges gilt für die nach Betriebssicherheitsverordnung zur Prüfung von Feuerlöschgeräten befähigte Person.

Voraussetzungen:

  • Ein absolvierter Grundsachkundelehrgang für tragbare Feuerlöscher

Inhalt:

  • Überblick Sachkundige und zur Prüfung befähigte Personen; Werkstoffe, Druckgase, Druck-Inhaltsprodukt; Überblick einschlägige Rechtsvorschriften und technische Regeln; Vorteile Feuerlöschgeräte nach DIN EN 3 gegenüber alternativen Technologien
  • Beschaffenheitsanforderungen von Löschgeräten-Produktsicherheitsgesetzt, DIN EN 3, Druckgeräterichtlinien
  • Beschaffenheitsanforderungen: Ratings nach DIN EN 3, Eigenschaften und Lenkung PFC-haltiger Löschmittel und umweltgerechter Umgang mit Löschmitteln
  • Betriebsanforderungen: Instandhaltung nach DIN 14 406-4, Up-Dates zur
    DIN 14 406-4, Praxiserfahrung, Aussondern von Löschgeräten
  • Betriebsforderungen: Prüfung gemäß Betriebssicherheitsverordnung 2015, auf Basis von Gefährdungsbeurteilungen nach TRBS 1111
  • Betriebsanforderungen – Maßnahmen gegen Brände und A&GS-Schutz- Kennzeichnung: ASR A2.2 und ASR A 1.3

Nach einem erfolgreichen Abschluss, erhalten Sie:

Teilnahmebestätigung, Zertifikat & Ausweis

Termine:

 13.11.2024  Dauer 1 Tag
 12.02.2025  Dauer 1 Tag
 30.04.2025  Dauer 1 Tag
 17.09.2025  Dauer 1 Tag
 04.12.2025  Dauer 1 Tag


Information:

Der Lehrgang beginnt um 08:30 Uhr; Einlass in die Tagungsräume um 08:00 Uhr.

Bitte vergessen Sie nicht Ihren Prüfausweis (falls vorhanden), Taschenrechner und einen Textmarker mitzubringen. Der Lehrgang findet in unserem Werk in Altendiez statt. Ihre Rechnung über die Lehrgangsgebühren senden wir Ihnen ca. 2- 3 Wochen vor dem Lehrgang (inkl. Tagungsgetränke, Ausweis, Urkunde und 16 Lerneinheiten.) von € 299,99 zzgl. 19% Mehrwertsteuer zu, diese gilt gleichzeitig auch als Teilnahmebestätigung und ist spätestens einen Tag vor Lehrgangsbeginn fällig.

Wir behalten uns generell vor, die Lehrgänge bis 5 Tage vor Beginn abzusagen.* Absagen bis zu 14 Tage vor Lehrgangsbeginn werden Ihnen bei nicht Besetzen des Lehrgangsplatzes mit 50 % der Lehrgangsgebühr berechnet. Bei Absagen nach dieser Frist ist der volle Betrag von Ihnen zu erstatten; hier ist keine nachträgliche Gutschrift mehr möglich. Natürlich ist es Ihnen gestattet, eine Ersatzperson zu melden.

*Stornogebühren, Hotelkosten etc. werden von uns nicht übernommen!

Sprecher

Dipl.-Ing. Falko Helmlinger

Prüfungsausschuss