Fachlehrgang Nr.: 786-2 – Teil 2

Zur Prüfung befähigter Personen für Feuerlöscher gemäß Betriebssicherheitsverordnung

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Wer kann teilnehmen?

Personen, die als Sachkundige Person für die Instandhaltung und Prüfung tragbare Feuerlöscher tätig sind, müssen nicht nur umfassende theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen sondern auch die notwendige persönliche Zuverlässigkeit besitzen. Diese Anforderungen, die in den Rechtsvorschriften und anerkannten Regeln der Technik festgelegt sind, sind Basis für das Ausbildungsprogramm, das die Gütegemeinschaft GRIF (Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung – Instandhaltungsrichtlinien und Fachlehrgänge – Gütesicherung RAL-GZ 974) für diese Personen entwickelt hat.

Voraussetzungen:

  • auf Grund der bestehenden Rechtslage (Anhang 3 Abschnitt 4 Nr. 3 BetrSichV) die Benennung des Lehrgangsteilnehmers durch den Arbeitgeber erst dann als „zur Prüfung befähigte Person“ erfolgen kann wenn dieser mindestens 12 Monate Erfahrung mit der Instandhaltung von Feuerlöschern nachweisen kann. Um im Rahmen dieser speziellen Ausbildung die Erfahrungen, die der Sachkundige bei der Instandhaltung der Feuerlöscher erworben hat, zu nutzen, findet der Fachlehrgang „befähigte Person zur Prüfung von Feuerlöschern“ erst nach Ablauf der 12 Monate statt, somit 9 Monate nach dem GSK TEIL1.

Inhalt:

  • Gesetze, Verordnungen und Regeln
  • Abkürzungen
  • Zündquellen
  • Anforderungen an die Instandhaltung
  • Prüfung von Löschmitteln
  • Praktische Instandhaltung anhand von Instandhaltungsanweisungen
  • Beschaffenheitsanforderungen EN 3, PED und TPED
  • Arbeitsumfeld des Sachkundigen
  • Gefährdungsbeurteilung für Wartungs- und Prüfarbeiten an Feuerlöschern
  • Abschlussprüfung in Theorie und Praxis

Nach einem erfolgreichen Abschluss, erhalten Sie:

Teilnahmebestätigung, Zertifikat & Ausweis

Termine:

 15.12.2023  Dauer 1 Tag
 07.03.2024  Dauer 1 Tag
 21.06.2024  Dauer 1 Tag
 13.09.2024  Dauer 1 Tag
 11.10.2024  Dauer 1 Tag

 

Hier können Sie die Arbeitgeberbestätigung runterladen.
(Bitte senden Sie uns die Arbeitgeberbestätigung ausgefüllt zurück)

Information:

Der Lehrgang beginnt um 08:30 Uhr; Einlass in die Tagungsräume um 08:00 Uhr.

Bitte vergessen Sie nicht Ihre Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe S3, Prüfausweis (falls vorhanden), Taschenrechner und einen Textmarker mitzubringen. Der Lehrgang findet in unserem Werk in Altendiez statt. Ihre Rechnung über die Lehrgangsgebühren senden wir Ihnen ca. 2-3 Wochen vor dem Lehrgang (Tagungsgetränke, Ausweis und Urkunde) von € 349,99 inkl. Teil 2 und zzgl. 19% Mehrwertsteuer zu, diese gilt gleichzeitig auch als Teilnahmebestätigung und ist spätestens einen Tag vor Lehrgangsbeginn fällig.

Wir behalten uns generell vor, die Lehrgänge bis 5 Tage vor Beginn abzusagen.* Absagen bis zu 14 Tage vor Lehrgangsbeginn werden Ihnen bei nicht Besetzen des Lehrgangsplatzes mit 50 % der Lehrgangsgebühr berechnet. Bei Absagen nach dieser Frist ist der volle Betrag von Ihnen zu erstatten; hier ist keine nachträgliche Gutschrift mehr möglich. Natürlich ist es Ihnen gestattet, eine Ersatzperson zu melden.

*Stornogebühren, Hotelkosten etc. werden von uns nicht übernommen!

Sprecher

Dipl.-Ing. Falko Helmlinger

Prüfungsausschuss