Fachlehrgang Nr.: 786 – Teil 1 + Teil 2

Grundsachkunde tragbare Feuerlöscher nach DIN 14406 Teil 4

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Wer kann teilnehmen?

Personen, die als Sachkundige Person für die Instandhaltung und Prüfung tragbare Feuerlöscher tätig sind, müssen nicht nur umfassende theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen sondern auch die notwendige persönliche Zuverlässigkeit besitzen. Diese Anforderungen, die in den Rechtsvorschriften und anerkannten Regeln der Technik festgelegt sind, sind Basis für das Ausbildungsprogramm, das die Gütegemeinschaft GRIF (Handbetätigte Geräte zur Brandbekämpfung – Instandhaltungsrichtlinien und Fachlehrgänge – Gütesicherung RAL-GZ 974) für diese Personen entwickelt hat.

Voraussetzungen:

  • mindestens drei Monate an einer betrieblichen Ausbildung unter Aufsicht eines Sachkundigen nach DIN 14406 Teil 4 teilgenommen und dabei praktisch in der Instandhaltung aller Feuerlöscherarten unterwiesen wurde
  • eine einschlägige technische Berufsausbildung, die erfolgreich abgeschlossen wurde und dabei Grundkenntnisse in der Be- und Verarbeitung von metallischen Werkstoffen erworben wurden
  • erforderliche persönliche Zuverlässigkeit

Inhalt:

  • Grundlagen der Brand- und Löschlehre
  • Gesetze, Verordnungen und Regeln
  • Abkürzungen
  • Zündquellen
  • Anforderungen an die Instandhaltung
  • Prüfung von Löschmitteln
  • Praktische Instandhaltung anhand von Instandhaltungsanweisungen
  • Beschaffenheitsanforderungen EN 3, PED und TPED
  • Arbeitsumfeld des Sachkundigen
  • Gefährdungsbeurteilung für Wartungs- und Prüfarbeiten an Feuerlöschern
  • Abschlussprüfung in Theorie und Praxis

Nach einem erfolgreichen Abschluss, erhalten Sie:

Teilnahmebestätigung, Zertifikat & Ausweis

Termine:

 20.01.-23.01.2025  Dauer 4 Tage
 24.03.-28.03.2025  Dauer 4 Tage
 02.06.-05.06.2025  Dauer 4 Tage
 22.09.-25.09.2025  Dauer 4 Tage
 24.11.-27.11.2025  Dauer 4 Tage

 

Hier können Sie die Arbeitgeberbestätigung runterladen.
(Bitte senden Sie uns die Arbeitgeberbestätigung ausgefüllt zurück)

Information:

Der Lehrgang beginnt montags um 12:30 Uhr; Einlass in die Tagungsräume um 12:00 Uhr. Dienstag bis Donnerstag um 08:30 Uhr; Einlass in die Tagungsräume um 08:00 Uhr

Bitte vergessen Sie nicht Ihre Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe S3, Prüfausweis (falls vorhanden), Taschenrechner und einen Textmarker mitzubringen. Der Lehrgang findet in unserem Werk in Altendiez statt. Ihre Rechnung über die Lehrgangsgebühren senden wir Ihnen ca. 2-3 Wochen vor dem Lehrgang (Tagungsgetränke, Ausweis und Urkunde) von € 999,99 inkl. Teil 1+2 und zzgl. 19% Mehrwertsteuer zu, diese gilt gleichzeitig auch als Teilnahmebestätigung und ist spätestens einen Tag vor Lehrgangsbeginn fällig.

Wir behalten uns generell vor, die Lehrgänge bis 5 Tage vor Beginn abzusagen.* Absagen bis zu 14 Tage vor Lehrgangsbeginn werden Ihnen bei nicht Besetzen des Lehrgangsplatzes mit 50 % der Lehrgangsgebühr berechnet. Bei Absagen nach dieser Frist ist der volle Betrag von Ihnen zu erstatten; hier ist keine nachträgliche Gutschrift mehr möglich. Natürlich ist es Ihnen gestattet, eine Ersatzperson zu melden.

*Stornogebühren, Hotelkosten etc. werden von uns nicht übernommen!

Sprecher

Dipl.-Ing. Falko Helmlinger

Prüfungsausschuss