Fachlehrgang Nr.: 711

Fachlehrgang zum Erlangen der Sachkunde zur Instandhaltung fahrbarer Feuerlöschgeräte bis 150kg/l auf Basis DIN 14406 Teil 4 und deren Prüfung gemäß Betriebssicherheitsverordnung

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Wer kann teilnehmen?

Erweitern Sie Ihre Kenntnisse, um die brandschutztechnische Instandhaltung der fahrbaren Löschgeräte. Um seine Aufgabe ordnungsgemäß erfüllen zu können, muss er eine Ausbildung zum Sachkundigen nach DIN 14406 Teil 4, nachweisen. Unser Fachlehrgang beinhaltet einen theoretischen sowie praktischen Teil. Die Ausbildung für die Instandhaltung der fahrbaren Feuerlöscher erfolgt nach DIN 14406 Teil 4 und deren Prüfung gemäß Betriebssicherheitsverordnung.

Voraussetzungen:

  • Abgeschlossener Grundsachkundelehrgang für tragbare Feuerlöscher
  • Nachweis über die 1-jährige Tätigkeit als Sachkundiger

Inhalt:

  • Motivation für fahrbare Löschgeräte, DIN EN 1866-1
  • Beschaffenheitsanforderungen an Feuerlöschgeräte: moderne Löschmittel, Rating, PFC/AFFF-Thematik, ProdSG
  • Beschaffenheitsanforderungen nach DIN EN 1866-2 und -3
  • Betriebsanforderungen an Feuerlöschgeräte: Instandhaltung nach DIN 14 406-4 und DIN EN 1866-1
  • Betriebsanforderungen an Feuerlöschgeräte: Betriebssicherheitsverordnung 2015
  • Betriebsanforderungen an Feuerlöschgeräte: Prüfung nach Betriebssicherheitsverordnung
  • Praxisbeispiele, Austausch veralteter Wandhydranten gegen fahrbare Löschgeräte und Entsorgung
  • Lehrgangsabschluss

Nach einem erfolgreichen Abschluss, erhalten Sie:

Teilnahmebestätigung, Zertifikat & Ausweis

Termine:

 12.11.-13.11.2025  Dauer 2 Tage


Information:

Der Lehrgang beginnt um 08:30 Uhr; Einlass in die Tagungsräume um 08:00 Uhr.

Bitte vergessen Sie nicht Ihre Arbeitskleidung, Sicherheitsschuhe S3, Prüfausweis, Taschenrechner und einen Textmarker mitzubringen. Der Lehrgang findet in unserem Werk in Altendiez statt. Ihre Rechnung über die Lehrgangsgebühren senden wir Ihnen ca. 2-3 Wochen vor dem Lehrgang (inkl. Tagungsgetränke, Ausweis, Urkunde und 16 Lerneinheiten.) von € 499,99 zzgl. 19% Mehrwertsteuer zu, diese gilt gleichzeitig auch als Teilnahmebestätigung und ist spätestens einen Tag vor Lehrgangsbeginn fällig.

Wir behalten uns generell vor, die Lehrgänge bis 5 Tage vor Beginn abzusagen.* Absagen bis zu 14 Tage vor Lehrgangsbeginn werden Ihnen bei nicht Besetzen des Lehrgangsplatzes mit 50 % der Lehrgangsgebühr berechnet. Bei Absagen nach dieser Frist ist der volle Betrag von Ihnen zu erstatten; hier ist keine nachträgliche Gutschrift mehr möglich. Natürlich ist es Ihnen gestattet, eine Ersatzperson zu melden.

*Stornogebühren, Hotelkosten etc. werden von uns nicht übernommen!

Sprecher

Dipl.-Ing. Falko Helmlinger

Prüfungsausschuss